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Aktuells Corona-Schutzkonzept ab 03.04.2022

Corona-Schutzkonzept des Hebewerk e.V. Eberswalde

Stand: 03.04.2022

Die coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden in Brandenburg ab dem 3. April 2022 deutlich reduziert. Nur einige Basis-Schutzmaßnahmen sollen noch bestehen bleiben.

Das Brandenburger Kabinett hat am 29.03.2022 eine neue Corona-Basismaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. April 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. April 2022 (https://corona.brandenburg.de/corona/de/aktuelles-neue-basisverordnung).

Kontaktbeschränkungen

Für Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Das gilt auch für ungeimpfte Personen. Es besteht demnach auch keine Maskenpflicht mehr in geschlossenen Räumen.

Wir können unsere Vereinsräume wieder für alle öffnen, nicht mehr nur für Vereinsmitglieder. Es gibt grundsätzlich keine Einschränkungen mehr für Veranstaltungen jeder Art.

Für größere Veranstaltungen können im Einzelfall vom Vorstand weitergehende vorbeugende Maßnahmen zum Infektionsschutz angeordnet werden (Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht und ggf. auch 3G-Regelung).

Dennoch machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und erlassen einige Basismaßnahmen zum weiteren Schutz vor einer Infektion und der Ausbreitung des Coronavirus.

Dazu gehören folgende Basismaßnahmen, die durch alle Mitglieder und Gäste des Hebewerk e.V. einzuhalten sind:

  • die Einhaltung des Mindestabstands von mindestens 1,5 m
  • wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist eine medizinische Maske zu tragen
  • regelmäßiger Austausch der Raumluft mit Frischluft, durch regelmäßiges Stoßlüften
  • Wer positiv auf Corona getestet wurde, deutliche Symptome für eine Corona-Erkrankung hat oder direkten Kontakt mit einer Person hatte, die sich nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert hat, darf die Räumlichkeiten des Hebewerk e.V. nicht betreten.

Sofern eine erkrankte Person in den vorangehenden 10 Tagen in den Räumlichkeiten des Hebewerk e.V. Kontakt zu anderen Personen hatte, hat diese Person den Vorstand umgehend darüber zu informieren.

Bei positiver Corona-Testung sind des Weiteren die entsprechenden Regelungen des Landes Brandenburg bzgl. Quarantäne, Isolation und Kontaktnachverfolgung zu befolgen (https://corona.brandenburg.de/corona/de/corona-infektion-was-ist-zu-tun).

Darüber hinaus appellieren wir an euch, auch weitere allgemeine Hygienemaßnahmen zu beachten:

  • regelmäßiges Waschen der Hände mit Wasser und Seife
  • Händeschütteln, Umarmungen, etc. vermeiden
  • Händedesinfektionsmittel benutzen (steht weiterhin im Vorraum zur Verfügung)
  • Zum Zwecke einer Kontaktnachverfolgung kann weiterhin über den QR-Code für die Corona-Warn-App (liegt auch weiterhin im Vorraum aus und befindet sich auch an den Eingangsbereichen an Türen und Wänden) eingecheckt werden, oder ein Zettel mit entsprechenden Daten in den Vorstandsbriefkasten eingeworfen werden.
  • Oberflächen und Gegenstände regelmäßig reinigen, ggf. desinfizieren