Durch die SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 17.04.2020 gilt das Verbot von Zusammenkünften in Vereinen nun bis zum Ablauf des 08. Mai 2020.
Auch in den kommenden Wochen wird deshalb der Verein keine Veranstaltungen durchführen. Auf diese Weise wollen wir dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus einzuschränken.
Betroffen sind folgende Veranstaltungen des Vereins:
- Repair Café an den Standorten Thinkfarm/ Puschkinstr. 15 und Makerspace/ Havellandstr. 15
- Offene Nähwerkstatt am Standort Makerspace/ Havellandstr. 15
- Six-to-Zero am Standort Makerspace/ Havellandstr. 15
- TableTop am Standort Makerspace/ Havellandstr. 15
- Küfa, Offene Werkstatt und FairCafé am Standort Schöpfwerk/ Schöpfurter Str. 5
Diese Vorgehensweise deckt sich mit Maßnahmen, die in immer mehr Ländern gegen die Verbreitung des Virus eingeführt werden. In Deutschland empfiehlt die Bundesregiering soziale Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren. Das ist den tagesaktuellen Informationen zum Coronavirus auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums zu entnehmen.
Wir wünschen allen in den kommenden Wochen viel Kraft und Gesundheit.
Der Vereinsvorstand des Hebewerk e. V.
Anm.: In einer früheren Version dieses Beitrags waren die Maßnahmen des Vereins bis zum 06. April begrenzt. Durch die Änderungsverordnung vom 31.03.2020 des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg sind die Beschränkungen für Vereinsaktivitäten auf den 19.04.2020 verlängert worden.
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_eindv
Weitere Änderung im Beitrag am 20.04.2020, wegen der Verlängerung der Maßnahmen bis zum 08.05.2020 und Anpassung des Beitrages auf dieses Datum.
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